Flugblatt

Nachtarbeit: Zuschläge einheitlich geregelt - endlich!

(10.03.2020) Mit unserer neuen Regelung im Flächentarifvertrag erhalten Beschäftigte für ihre belastende Tätigkeit ab dem 1. April 2020 höhere Zuschläge. Tausende Kolleginnen und Kollegen im Bezirk Küste können sich damit über mehr Geld freuen. Ein tolles Ergebnis. Das war nur durch den Druck der Beschäftigten möglich!

Wer nachts arbeitet, erhält einen Zuschlag. Abhängig vom Tarifgebiet war die Vergütung der Nachtarbeitszuschläge im Bezirk aber bisher unterschiedlich festgelegt. Mit der Neuregelung gibt es endlich keinen Unterschied mehr zwischen regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit bei der Bezahlung.

Das heißt: Es gibt es mehr Gerechtigkeit unter den Kolleginnen und Kollegen. Alle profitieren von einer Besserstellung für ihre belastende Tätigkeit. Außerdem schafft die Neuregelung Rechtssicherheit für alle. Das bedeutet: mehr Verlässlichkeit dank Tarifvertrag.

Um diese Regelung durchzusetzen, haben die Beschäftigten viel Druck gemacht - mit Geltendmachungen und Klagen. Dafür vielen Dank!

Im Gegenzug mussten wir mit Nordmetall eine Ausgleichsregelung abschließen. Der Arbeitgeber kann diese auf Antrag einbringen, wenn den Betrieben durch die Zuschläge Mehrkosten über einen bestimmten Prozentsatz der Gesamtpersonalkosten entstehen. Die höheren Zuschläge bleiben aber erhalten. Die Ausgleichsregelung gilt im Normalfall bis maximal Ende März 2023.

Wichtig: Wir als IG Metall sitzen mit im Boot bei der Umsetzung der Neuregelung. Das gilt auch bei der Frage nach der Art der Ausgleichsregelung. Mögliche Konflikte werden wir gemeinsam angehen.

Weitere Informationen zu unserer Regelung zu den Nachtarbeitszuschläge findet ihr im Flugblatt, das unterhalb des Artikels zum Herunterladen bereitsteht.

:: Flugblatt als PDF: Zuschläge einheitlich geregelt - endlich! (PDF | 1364 KiB)